Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten Ihrer Wohnung.
Sowohl als Mieter, als auch als Eigentümer können Sie Wohngeld beantragen. (Mietzuschuss für Mieter, Lastenzuschuss für Eigentümer)
Voraussetzung ist, u.a. dass der Wohnraum für den das Wohngeld beantragt wird, selbst bewohnt wird.
Alle Informationen zum Wohngeld finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Bezüge von Transferleistungen (Leistungen des Jobcenters nach dem SGB II, allgemeine Sozialhilfe, Grundsicherung nach dem SGB XII) schließen den Bezug von Wohngeld aus, da hier die Wohnkosten schon abgedeckt werden.
Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem:
- Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen
- Höhe des Gesamteinkommens der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- Höhe der zuschussfähigen Miete oder der Belastung
Anspruch auf Wohngeld haben: Mieter als Mietzuschuss, Eigentümer als Lastenzuschuss.
Es besteht jederzeit die Möglichkeit eine unverbindliche Probeberechnung des Wohngeldes vor Ort vornehmen zu lassen, um einen möglichen Anspruch zu überprüfen.
Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Leistung für Eltern mit geringem und mittlerem Einkommen. Prüfen Sie Ihren eventuellen Anspruch mit einem Klick auf den KiZ-Lotsen.
Seit 1. Januar 2011 erhalten Personen für die Kinder, welche bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigt worden sind und für die Kindergeld bezogen wird, Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz.