Verkehrsrechtliche Genehmigungen
Arbeitsstellen, Baumaßnahmen und auch Festveranstaltungen, die im öffentlichen Straßenbereichen durchgeführt werden, bedürfen einer gebührenpflichtigen Genehmigung nach § 45 der Straßenverkehrsordnung.
Nach entsprechendem Antrag (mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten / Festveranstaltung) wird eine verkehrsrechtliche Genehmigung mit Vorgaben hinsichtlich den erforderlichen Sicherungsmaßnahmen erteilt.
- Technische Vorschriften, Richtlinien und Hinweise für Tiefbauarbeiten an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet von Langenfeld
- Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 StVo
- vereinfachter Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 StVo
Bei Anträgen, die eine Vollsperrung einer Straße vorsehen, oder bei denen Rettungskräfte im möglichen Einsatzfall beeinträchtigt werden könnten, beträgt die Bearbeitungszeit mind. 4 Wochen!
Bitte prüfen Sie ob zur verkehrsrechtlichen Anordnung zusätzlich eine Sondergenehmigung notwendig ist. Alle Informationen und Formulare hierzu finden Sie unter: