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Grundstücksteilungen

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Kurzbeschreibung

Die Grundstücksteilung ist die Aufteilung eines bestehenden Grundstückes in zwei oder mehr Teile. Bei der Teilung eines Grundstücks wird ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbstständiges Grundstück eingetragen.

Beschreibung

Die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. Die Genehmigung ist bei der Bauaufsichtsbehörde zu beantragen. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Grundstücksteilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, den aufgrund der Bauordnung erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen.

Die Teilung darf in das Liegenschaftskataster erst übernommen werden, wenn ein Genehmigungsbescheid vorgelegt ist.

Rechtsgrundlage(n)

§ 7 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)

Voraussetzungen

Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke erforderlich. Durch die Teilung dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW oder den aufgrund der BauO NRW erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.

Verfahrensablauf

Nach der abschließenden Bearbeitung des gestellten Antrages erhält der Antragsteller lediglich den Gebührenbescheid.

Die eigentliche Teilungsgenehmigung erhält der vom Antragsteller beauftragte öffentlich-bestellte Vermessungsingenieur. Dieser leitet die erteilte Teilungsgenehmigung an das zuständige Katasteramt beim Kreis Mettmann sowie an das Amtsgericht Langenfeld weiter. Im Zuge dessen werden vom Katasteramt neue Flurstücksnummern vergeben und im Grundbuch eingetragen.

weiterführende Informationen

Bedarf die Teilung keiner Genehmigung, hat die Bauaufsichtsbehörde auf Antrag von Beteiligten darüber ein Zeugnis auszustellen. Das Zeugnis steht einer Genehmigung gleich.

Hinweise (Besonderheiten)

Liegen bauordnungsrechtliche Verstöße vor, sind diese im Teilungsverfahren oder zusätzlich in einem eigenen Genehmigungsverfahren zu regeln. Hierzu kann es erforderlich sein, Bau- oder Abweichungsanträge zu stellen und/oder Baulasten eintragen zu lassen.



Gebühren:

Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung beträgt die Gebühr je nach Umfang der baurechtlichen Prüfung je neu gebildeten bebauten Grundstück zwischen 50,00 Euro und 500,00 Euro.

Kontakte:


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Hausanschrift:
Stadtbibliothek Langenfeld
Hauptstraße 131
40764 Langenfeld
       
Telefon: 02173/794-4242
Telefax: 02173/794-94242
E-Mail: stadtbibliothek@langenfeld.de
Internet: www.stadtbibliothek-langenfeld.de


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