Beglaubigungen
Amtliche Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Kopien
Die Behörde ist befugt, die oben genannten Unterlagen zu beglaubigen, insofern die Urschrift von einer deutschen Behörde ausgestellt ist oder die die Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird.
Besonderheit:
Kopien von Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) dürfen nicht beglaubigt werden, die Personenstandsurkunden werden ausschließlich von dem ausstellenden Standesamt bestätigt. Ebenso können keine Vorsorgevollmachten oder Unterschriften auf Vorsorgevollmachten durch das Bürgerbüro beglaubigt werden (entweder bei der Betreuungsbehörde des Kreis Mettmann oder durch einen Notar möglich).
Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften:
Namensunterschriften können in Gegenwart des Sachbearbeiters vollzogen oder als vollzogen anerkannt werden.
Ausländische Schriftstücke können nicht durch das Bürgerbüro beglaubigt werden!
Gebühren:
- Beglaubigungen je Dokument: 20,00 €
- Unterschriftsbeglaubigungen: 20,00 €