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Baulastauskünfte

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Kurzbeschreibung

Auf Antrag wird Auskunft darüber erteilt, ob das Grundstück baulastenfrei ist oder ob es mit einer oder mehreren Baulasten belastet ist.

Beschreibung

Alle im Stadtgebiet vorhandenen Baulasten werden im Baulastenverzeichnis der Stadt Langenfeld eingetragen. Auf Antrag wird den unter den Vorausset­zungen genannten Personengruppen  eine Auskunft aus dem Baulastenver­zeichnis gewährt.

Bei belasteten Grundstücken wird den Antragstellern eine Kopie des be­stehenden Baulastenblattes nebst dem dazugehörigen Lageplan bzw. der dazugehörigen Lagepläne zugeschickt.

Rechtsgrundlage(n)

§ 85 Abs. 5 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)

Voraussetzungen

Der Antragssteller ist Grundstückseigentümer oder eine andere Person, die ein berechtigtes Interesse darlegen kann (z. B. Kaufinteressenten). Bei Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren ist ein berechtigtes Interesse grundsätzlich anzunehmen.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Anfrage kann zusätzlich auf dem Postweg oder während der Sprechzeiten in den Räumlichkeiten der Unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden



Gebühren:

Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung ist eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis gebührenpflichtig.

Bei belasteten Grundstücken beträgt die Gebühr je Baulast 50,00 Euro, jedoch höchstens 200 Euro je Grundstück.

Bei unbelasteten Grundstücken beträgt die Gebühr je Grundstück 30,00 Euro.

Sollten mehrere Flurstücke unter einer laufenden Nummer im Grundbuch geführt werden, handelt es sich um ein Grundstück im Sinne des BGB. Andernfalls ist pro Grundstück die o.g. Gebühr zu entrichten.

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Anschrift

Hausanschrift:
Stadtbibliothek Langenfeld
Hauptstraße 131
40764 Langenfeld
       
Telefon: 02173/794-4242
Telefax: 02173/794-94242
E-Mail: stadtbibliothek@langenfeld.de
Internet: www.stadtbibliothek-langenfeld.de


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