Schnellnavigation Seitenkopf leer Inhaltsbereich Navigation Seitenfuss
Seitenkopf
  • Kontakt
  • Facebook
  • Instagram
  • Youtube
  • Tiktok

Wird oft gesucht...

Kataloge
Mitarbeiter
Mein Konto / Onlinekatalog
Sie befinden sich hier:
  • Startseite
    • Information
      • Unser Team

Beseitigungsanzeige (Abbruch)

Inhaltsbereich
Info
Zuständige Abteilung
Öffnungszeiten
Termin vereinbaren
Gebühren
Formulare / Downloads
Onlinedienst
Sonstiges
Kurzbeschreibung

Sofern erforderlich bedarf die Beseitigung von baulichen Anlagen einer Anzeige.

Beschreibung

Die Beseitigung von baulichen Anlagen ist verfahrensfrei. Sie muss lediglich der Bauaufsichtsbehörde einen Monat vor Ausführungsbeginn angezeigt werden.
Eine Anzeige ist nicht erforderlich bei der Beseitigung von:

  • Verfahrensfreien Anlagen nach § 62 (1) der Bauordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen (BauO NRW) vom 01. Januar 2024 in der zurzeit gültigen Fassung,
  • freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3 sowie
  • sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 Metern.

Die Verfahrensfreiheit der Beseitigung entbindet den Antragsteller nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung von anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Bezug auf Artenschutz, Denkmalschutz, Gewässerschutz usw. Die Beseitigung einer Anlage ohne Erfüllung der obigen Anzeigepflicht stellt eine mit einem Bußgeld zu ahndende Ordnungswidrigkeit dar.

Rechtsgrundlage(n)

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)

weiterführende Informationen

Bestand für das zu bebauende Grundstück bereits ein Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und werden die dafür genutzten Grundstücksanschlussleitungen für die neue Grundstücksentwässerung nicht weiter betrieben, muss die Außerbetriebnahme gemäß § 14 Abs. 2 der Entwässerungssatzung durch Sicherung (Verschließen) der Grundstücksanschlussleitungen an der Grundstücksgrenze durch das Referat Umwelt, Verkehr, Tiefbau erfolgen.

Hierfür sind die entsprechenden Grundstücksanschlussleitungen an der Grundstücksgrenze freizulegen und zu trennen. Dem Referat Umwelt, Verkehr, Tiefbau ist das erforderliche Verschließen der Leitungsenden zur öffentlichen Abwasseranlage eine Woche vorher mitzuteilen. Sämtliche hierfür notwendigen Erdarbeiten gehen zu Lasten des Grundstückseigentümers.

Den Kostenaufwand durch den Kanalbetrieb trägt ebenfalls der Anschlussnehmer. Hierzu wird das Referat 530 den Anschlussnehmer den Aufwand in Rechnung stellen.

Hinweise (Besonderheiten)

Bei nicht freistehenden Gebäuden muss durch eine berechtigte Person der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (§ 54 Abs. 4 BauO NRW) beurteilt und im erforderlichen Umfang nachgewiesen werden, dass das Gebäude oder die Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, während und nach der Beseitigung standsicher sind. Die Beseitigung ist, soweit notwendig, durch die qualifizierte Tragwerksplanerin oder den qualifizierten Tragwerksplaner zu überwachen.

Dies gilt nicht, soweit an verfahrensfreie Gebäude angebaut ist.

Fristen

Bei anzeigeplfichtigen Beseitigungen ist die Bauaufsichtsbehörde einen Monat vor Ausführungsbeginn über ihre Durchführung zu benachrichtigen.



Gebühren:

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW).

Kontakte:


leer
Seitenfuss
  • Datenschutz  | 
  • Barrierefreiheit  | 
  • Impressum  | 
  • Sitemap  | 
  • Kontakt

Anschrift

Hausanschrift:
Stadtbibliothek Langenfeld
Hauptstraße 131
40764 Langenfeld
       
Telefon: 02173/794-4242
Telefax: 02173/794-94242
E-Mail: stadtbibliothek@langenfeld.de
Internet: www.stadtbibliothek-langenfeld.de


  • Unser Online-Katalog inkl. Mein Konto
  • Kontakt
  • Öffnungszeiten
  • OPAC - APP
  • Anfahrt
Navigation
  • Veranstaltungen
  • Schulen & Kindergärten
    • Schüler*innen
      • Lernort Bibliothek
      • Facharbeit
      • Digitale Hilfsmittel
        • Unser Online-Katalog
        • Bibnet-Onleihe
        • Bibnet-Press
        • Spiegel Online
        • Duden Basiswissen Schule
        • Munzinger
        • Kreiskatalog
        • WebOpac-App
        • Brockhaus
    • Pädagogische Mitarbeiter
      • Medienboxen
      • Kita-Führerschein
      • Bibliotheksbesuch
      • Facharbeit
      • Lesekoffer
      • Angebote für Langenfelder Grundschulen
  • E-Service
    • Unser Online-Katalog
    • Fernleihe
    • Bibnet Onleihe
    • Filmfriend
    • Erklärvideos
      • Nutzung mit Windows-Computer
      • Nutzung mit Mac Computer
      • Nutzung mit Android Smartphone
      • Nutzung mit Android Tablet
      • Nutzung mit iPad
    • Bibnet Press
    • Spiegel Online
    • Duden Basiswissen Schule
    • Brockhaus
    • MobilOpacApp
    • Kreiskatalog
    • Brockhaus - Kinderlexikon
    • tigerbooks
  • Information
    • Aktuelles
    • Informationen Mitgliedschaft
    • Öffnungszeiten
    • Kontakt
    • Anfahrt
    • Unser Team
    • Förderverein
    • Praktika, FSJ, Ausbildung
    • Geschichte der Stadtbibliothek
    • 360°-Rundgang